Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht aus Aschaffenburg
Ich bin Rechtsanwältin und zusätzlich Fachanwältin für Familienrecht im Herzen von Aschaffenburg. Den Fachanwaltskurs für Erbrecht habe ich ebenfalls erfolgreich absolviert. Der Fachanwaltstitel ist ein Qualitätsmerkmal und wird erst nach einer besonderen Prüfung und nachgewiesenen umfassenden praktischen Erfahrungen durch die Rechtsanwaltskammer verliehen. Aktuelles Fachwissen garantiert die ständige Fortbildung. Neben den Gebieten des Familien- und Erbrechts -auch mit Auslandsbezug-, bin ich selbstverständlich in allen Gebieten des allgemeinen Zivilrechts (z.B. Kauf- Werkvertragsrecht, allgemeines Vertragsrecht) im Verkehrsrecht, der Unfallregulierung, Arbeitsrecht und Mietrecht tätig. Meine Mandanten sind sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen in Aschaffenburg und Umgebung.
Die Rechtsfragen des Familienrechts greifen am weitesten in den persönlichen Bereich ein. Hier sind Konflikte zwischen Eltern, Kindern, Großeltern, Eheleuten, Patchwork-Familien und weiteren Verwandten zu klären. Selbstverständlich fallen unter den Begriff des Familienrechts auch die Beziehungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Schon vor der Eheschließung oder vor Eingehung einer Lebenspartnerschaft stellen sich zahlreiche Fragen, die besprochen werden sollten, um alle (möglichen) Rechtsfolgen zu bedenken.