Auch der „normale“ Anwalt wird immer wieder mit steuerrechtlichen Problemen konfrontiert. Wenn z. B. Immobilien auf die nachfolgende Generation übertragen werden, sind regelmäßig steuerliche Gestaltungen gefragt wie der Vorbehalt eines Nießbrauches etc. Auch wenn im Rahmen des Zugewinnausgleichs das Familienwohnheim übertragen werden soll, ist Vorsicht geboten, damit keine Einkommensteuer anfällt.
Ich bin bereit, Sie in steuerlichen Fragen im Hintergrund zu unterstützen. Für die Bearbeitung Ihrer Fragen oder Überprüfung der von Ihnen entworfenen Verträge auf steuerliche Haftungsfallen wird ein Honorar in Abhängigkeit von Umfang und Komplexität vereinbart. Die Höhe des Honorars wird mit Ihnen unter Angabe der voraussichtlichen Bearbeitungszeit nach Eingang Ihrer Anfrage besprochen. Sie können dazu eine kurze, anonymisierte Darstellung des Sachverhaltes sowie konkrete Fragestellungen per E-Mail an mich senden.
Gerne recherchiere ich für Sie auch nach geeigneten Urteilen und Fundstellen etc. wenn Sie dies aus Zeitgründen nicht selbst erledigen können.
Mein Motto lautet: „Willst du Erfolg haben, müssen drei Dinge zusammenkommen: Du musst wissen, was du tust, lieben, was du tust, und an das glauben, was Du tust.“