Die Rechtsfragen des Familienrechts greifen am weitesten in den persönlichen Bereich ein. Hier sind Konflikte zwischen Eltern, Kindern, Großeltern, Eheleuten, Patchwork-Familien und weiteren Verwandten zu klären. Selbstverständlich fallen unter den Begriff des Familienrechts auch die Beziehungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Schon vor der Eheschließung oder vor Eingehung einer Lebenspartnerschaft stellen sich zahlreiche Fragen, die besprochen werden sollten, um alle (möglichen) Rechtsfolgen zu bedenken.
Scheitert eine Beziehung, sind vor allem Fragen des Unterhalts, der Umgang mit den Kindern, das Sorgerecht für die Kinder zu regeln. Ebenso ist es wichtig, Fragen zum Zugewinnausgleich und allen güterrechtlichen Angelegenheiten in die Beratung mit einzubeziehen. Im Vergleich zu früheren Zeiten werden auch erwachsene Kinder oftmals von ihren pflegebedürftigen Eltern bzw. seitens der Sozialhilfeträger auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, in wieweit Regressansprüche der Sozialhilfeträger tatsächlich bestehen.
ERBRECHT
Zum Erbrecht gehören alle Fragen, die den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen auf dessen Erben betreffen. Bestenfalls kann der Wille des Erblassers anhand eines errichteten Testaments, Erbvertrags oder eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments (Berliner Testament) festgestellt werden.
Liegt keine letztwillige Verfügung vor, sind die Erben anhand der gesetzlichen Erbfolge zu ermitteln. Pflichtteile, Vermächtnisse, aber auch Schulden und Forderungen des Erblassers sind zu beachten…
FAMILIENRECHT
Ist eine Ehe gescheitert, muss gemeinsam erörtert werden, wann der beste Zeitpunkt ist, die Trennung / Scheidung einzureichen. Wichtige Auswirkungen auf Versorgungsausgleich (Rente, Pensionen und private Altersversorgung) Krankenversicherung und die Vermögenssituation müssen beachtet werden. Ebenso müssen steuerliche Folgen (letztmalige gemeinsame Veranlagung, Ehegatten-Splitting) bedacht werden. Trennen sich Eheleute / eingetragene Lebenspartner, ist für das Trennungsjahr doch noch eine gemeinsame Veranlagung möglich. Dafür reicht es aus, wenn das…
SONSTIGES RECHT
Hierzu zählt allgemeines Vertragsrecht. Kaufverträge ebenso wie das Arbeitsrecht und Mietrecht, sowie die Unfallregulierung nach einem Schadenfall. Im Vertragsrecht können durch präzise Formulierungen im Vorfeld Streitigkeiten vermieden werden. Dabei kann ich sie unterstützen. Wünsche und Probleme beider Parteien sind bekannt, sodass oft schon vor einem Prozess Streitigkeiten beigelegt werden können. Tätigkeiten im Arbeitsrecht umfassen die Vorbereitung eines Arbeitsvertrages, einer Abmahnung, Kündigung ebenso wie die Abwehr ungerechtfertigter Abmahnungen oder Kündigungen.