Die neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2026 kann hier eingesehen werden:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2026/DT_2026.pdf
Die neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2026 kann hier eingesehen werden:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2026/DT_2026.pdf
Als Gegenleistung für ärztliche Behandlungen und Hausbesuche hat ein Patient seinem Arzt ein Grundstück vermacht. Die Fachgerichte hielten das wegen des Berufsrechts für unwirksam. Anders sieht es der BGH: Die Testierfreiheit gehe vor.
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Wenn ein Arzt von einem Patienten ein Grundstück erbt, ist diese Zuwendung nicht deshalb unwirksam, weil sie gegen die Berufsordnung für Ärzte verstößt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall entschieden, den man so auch nicht alle Tage zu lesen bekommt (Urt. v. 02.07.2025, Az. IV ZR 93/24).
Werden Kinder in einer Wochengruppe untergebracht, muss dies zu ihrem Wohl geschehen. Kein Grund dafür ist dagegen die Sanktionierung eines Elternteils, weil dieser einen Konflikt maßgeblich zu verantworten habe, so das OLG Frankfurt.
Kindesschutzrechtliche Maßnahmen sind streng am Kindeswohl zu orientieren. Sie dürfen nicht der Bestrafung eines Elternteils dienen, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main klar und ordnete die Rückkehr dreier Geschwister in die Obhut ihrer Mutter an (Beschl. v. 29.01.2025, Az. 1 UF 186/24).
Ab 2025 bekommen Trennungskinder von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen geringfügig mehr Geld. Das geht aus der „Düsseldorfer Tabelle“ hervor. Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen für ihren Eigenbedarf steigt ebenfalls.
weitere Informationen: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2025/DT_2025_Neufassung-m-geaenderter-Fussnote.pdf
Gewährt der testamentarisch gebundene Erblasser seiner Lebenspartnerin nach seinem Tod einen umfassenden Nießbrauch an einer Immobilie, damit sie ihn in alten und kranken Tagen unterstützt, stellt dies keine die Schlusserben beeinträchtigende Schenkung nach § BGB § 2287 BGB § 2287 Absatz I BGB dar.
OLG Karlsruhe Urteil vom 25.11.2022 – 14 U 274/21
Die grundsätzliche Pflicht zur Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung kann wirksam durch eine Vereinbarung der Eheleute abbedungen werden. Ein Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung besteht dann nicht mehr. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
s. auch Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 10.01.2023, 2 UF 212/22
Das OLG Düsseldorf hat am 05.12.2022 die ab 01.01.2023 geltende Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/index.php
Während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geschenkte Gegenstände und Geldbeträge können bei grobem Undank zurückgefordert werden. Die dafür erforderliche Verfehlung von gewisser Schwere und eine die Dankbarkeit vermissende Gesinnung konnte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) nach der Trennung eines im gehobenen Lebensstil lebenden Paares nicht feststellen. Es wies Ausgleichsansprüche des Mannes u.a. im Zusammenhang mit Kreditkartenabhebungen über die überlassene Zweitkarte und übergebener Diamant-Ohrringe mit heute veröffentlichter Entscheidung zurück.
s.auch Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.10.2022, Az. 17 U 125/21
Anspruch auf Mitbenutzung der Ehewohnung
Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Mitbenutzung der (gemieteten) Ehewohnung kann nicht allein mit der Begründung versagt werden, dass eine unbillige Härte i.S.v. § 1361b Abs. 1 BGB nicht dargelegt wurde. Denn im Gegensatz zur Überlassung der Ehewohnung ist die Rechtsverfolgung auf Einräumung des Mitbesitzes, die auf § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB, auf § 861 BGB sowie auf § 1361b BGB analog gestützt werden kann, gerichtet.
Der Anspruch auf Einräumung des Mitbesitzes bzw. auf Mitnutzung der Ehewohnung kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gem. §§ 119 Abs. 1, 49 FamFG geltend gemacht werden.
s. auch OLG Celle 21. Zivilsenat, Beschluss vom 10.08.2022, 21 WF 87/22,
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel nicht bereits dann erfüllt ist, wenn der Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden eine Korrektur des ihm vorgelegten Nachlassverzeichnisses fordert. Das OLG gab einem Pflichtteilsberechtigten Recht. Die Pflichtteilsstrafklausel sei nicht erfüllt. Auch wenn das Einfordern des Nachlassverzeichnisses und die hieran geübte Kritik zu einer Belastung der überlebenden Ehegattin geführt habe, sei darin allein noch kein Fordern des Pflichtteils nach § 2303 Abs. 1 BGB zu sehen, sondern zunächst nur das Verlangen einer Auskunft über den Wert des Nachlasses im Sinne von § 2314 Abs. 1 BGB. Auf eine solche Auskunft sei der Pflichtteilsberechtigte angewiesen, um eine für ihn sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Eheleute, die bereits den überlebenden Ehegatten vor einem Auskunftsverlangen der Schlusserben schützen wollten, müssten dies ihm Rahmen der testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel deutlich zum Ausdruck bringen.
s. OLG Frankfurt Nr. 26/2022 vom 28.03.2022, AZ: 21 W 182/21
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