Erwerbsobliegenheit eines Selbstständigen mit geringen Einkünften und Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils
Könnte der nicht betreuende, an sich allein barunterhaltspflichtige Elternteil auch bei Zahlung des vollen Unterhalts seinen angemessenen Selbstbehalt noch wahren, kommt gleichwohl die volle Haftung des betreuenden Elternteils in Betracht, wenn dieser etwa das Dreifache des nicht betreuenden Elternteils verdient.
OLG Dresden, Beschluss vom 4.12.2015 – 20 UF 875/15