Keine Unterbrechung der „Unterhaltskette“ beim Aufstockungsunterhalt durch vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen

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Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen unterbricht die „Unterhaltskette“ beim Aufstockungsunterhalt auch dann nicht, wenn die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen infolge der Arbeitslosigkeit so weit absinken, dass sich zeitweilig kein Unterschiedsbetrag mehr zwischen dem – durch den Einkommensrückgang beeinflussten – vollen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den anrechenbaren Einkünften des Unterhaltsberechtigten ergibt.

BGH, Urteil vom 04.11.2015Aktenzeichen XII ZR 6/15