Ab 2025 bekommen Trennungskinder von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen geringfügig mehr Geld. Das geht aus der „Düsseldorfer Tabelle“ hervor. Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen für ihren Eigenbedarf steigt ebenfalls.
weitere Informationen: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2025/DT_2025_Neufassung-m-geaenderter-Fussnote.pdf