Verstoß gegen Umgangsregelung und Schadensersatzpflicht
Verstoß gegen Umgangsregelung durch verweigerte Herausgabe der Reisepässe der Kinder begründet Schadensersatzanspruch des Umgangsberechtigten
Verweigert ein Elternteil die Herausgabe der Reisepässe der minderjährigen Kinder und liegt darin ein Verstoß gegen eine vor Gericht getroffene Umgangsregelung, kann dem umgangsberechtigten Elternteil ein Schadensersatzanspruch zustehen. Der Schaden kann etwa darin liegen, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig war. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
OLG Bremen, Beschluss vom 24.11.2017 – 4 UF 61/17 –