Elterliche Sorge : Schutzimmpfung ist Angelegenheit des täglichen Lebens
Die Entscheidung, Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Masern und Pneumokokken vorzunehmen, ist eine sogenannte Entscheidung in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens im Sinne des 1687 Abs. 1 S. 2 BGB. Die Entscheidung trifft derjenige sorgeberechtigte Elternteil, bei welchem die Kinder sich gewöhnlich aufhalten.
