Nachträgliche Tilgungsbestimmung für rückständigen Kindesunterhalt
1. Bei der Geltendmachung eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs handelt es sich um eine Familienstreitsache, nämlich eine Unterhaltssache im Sinne des § 231 FamFG. Die allgemeinen zivilprozessualen Vorschriften über die Präklusion in der Beschwerdeinstanz nach § 531 ZPO sind somit nicht anwendbar, sondern die Vorschrift des § 115 FamFG. (amtlicher Leitsatz) 2. Ein vom Obhutselternteil als von […]
