Kindesunterhalt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018

Ab dem 01.01.2018 haben minderjährige Kinder, deren Eltern getrennt leben einen Anspruch auf  Unterhalt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle. Je nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen steigen die Unterhaltssätze um sechs bis zwölf Euro. Die Selbstbehaltssätze für den Unterhaltspflichtigen steigen und die Einkommensgruppen ändern sich erstmals seit 2008. Für manche Kinder sinkt der Unterhalt daher auch.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/index.php