Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2022
Der Mindestunterhalt beträgt nach der Tabelle ab dem 1. Januar 2022 für Kinder von einem bis fünf Jahren 396 Euro pro Monat, also ein Plus von drei Euro.
Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 Euro, vier Euro mehr.
Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es mit 533 Euro fünf Euro mehr.
Der Bedarfssatz der Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, bleibt gegenüber 2021 mit 860 Euro unverändert.
Der Unterhalt wird mit der Tabelle den Einkommensklassen der Unterhaltspflichtigen entsprechend errechnet. Die ersten zehn Einkommensgruppen der Tabelle für Einkommen bis zu 5500 Euro bleiben gegenüber 2021 unverändert. Dafür wurde die Düsseldorfer Tabelle um fünf weitere Einkommensgruppen aufgestockt bis zu einem bereinigten Einkommen von 11.000 Euro.
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