Umgangsrecht Großeltern
Der Begriff „Umgangsrecht“ umfasst nicht nur das Umgangsrecht der Eltern mit ihren Kindern, sondern auch das anderer Personen, hinsichtlich deren es für das Kind wichtig ist, persönliche Beziehungen zu unterhalten, insbesondere seine Großeltern. Dies entschied der EuGH am 31.5.2018. Er folgt damit den Schlussanträgen von Generalanwalt Szpunar vom 12.04.2018