Bestimmung des Kindergeldberechtigten
Haben die Eltern eines Kindes einen Elternteil als Kindergeldberechtigten bestimmt, so erlöschen die Rechtswirkungen der Bestimmung, wenn sich die Eltern trennen und das Kind ausschließlich im Haushalt eines der beiden Elternteile lebt.
BFH, Urt. v. 18.5.2017 – III R 11/15
Trennen sich Ehegatten und lebt das Kind nicht mehr im Haushalt des bisherigen Kindergeldbeziehers, sollte er dies seiner Familienkasse alsbald mitteilen, damit das Kindergeld entsprechend der geänderten Familienverhältnisse geändert werden kann.