Rückübertragung des Grundstücks wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage Rückübertragung des Grundstücks wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage Ein Grundstücks­übertragungs­vertrag mit Pflegevereinbarung kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB rückgängig gemacht werden, wenn das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien heillos zerrüttet ist und dem Übertragenden die Zerrüttung allein nicht anzulasten ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Das Oberlandesgericht Hamm entschied zugunsten des Klägers. Wegen tiefgreifender Zerwürfnisse sei die Geschäftsgrundlage des Grundstücksübertragungsvertrages mit Pflegeverpflichtung weggefallen.Dem Kläger sei die Zerrüttung des Verhältnisses auch nicht alleine anzulasten. Er habe keinen nachvollziehbaren Anlass für die Weigerung der Beklagten das Bad behindertengerecht umzubauen und die Besuche des KLägers zu empfangen.

OLG Hamm, Urteil vom 19.12.2022, AZ: 22 U 97/17

Nach einem Totalschaden bestand noch Streit in folgenden drei Schadenspositionen: Nutzungsausfallentschädigung (Dauer der Ausfallzeit), Fahrtkosten, Ersatzbeschaffung und Kraftstoff im Unfallfahrzeug. In allen drei Punkten entschied das AG Suhl zugunsten des Klägers (Urt. v. 9.1.19, 1 C 194/18)

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Das Gericht hat auch Fahrtkosten anerkannt, die der Kläger pauschal mit 0,30 EUR pro km berechnet hat, um sich Ersatzfahrzeuge anzuschauen. Die einzelnen Fahrten zwecks Besichtigung der ihm angebotenen Fahrzeuge seien kausal auf das Unfallereignis zurückzuführen. Das Risiko, dass ein Fahrzeug nicht den Anforderungen und dem Geschmack des Geschädigten entspreche, trage der Schädiger. Schließlich spricht das AG auch die Position „Restkraftstoff Unfallfahrzeug“ zu. Durch eine Tankquittung war das Tanken kurz vor dem Unfall belegt.