Verlangen der Korrektur eines Nachlassverzeichnisses beinhaltet nicht mittelbar die Forderung des Pflichtteils
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel nicht bereits dann erfüllt ist, wenn der Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden eine Korrektur des ihm vorgelegten Nachlassverzeichnisses fordert. Das OLG gab einem Pflichtteilsberechtigten Recht. Die Pflichtteilsstrafklausel sei nicht erfüllt. Auch wenn das Einfordern des Nachlassverzeichnisses und die hieran geübte Kritik zu einer […]