Frist für Vaterschaftsanfechtung
Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die zweijährige Anfechtungsfrist des § 1600b Absatz 1 BGB durch das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Absatz 2 BGB nicht gehemmt wird. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist des § 1600b Absatz 1 BGB ist eine Anfechtung durch den leiblichen Vater auch dann nicht möglich, wenn die zuvor […]
