Für die Erbeinsetzung der Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes durch eine zu pflegende Person in einem Erbvertrag gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung, dass diese Erbeinsetzung im Zusammenenhang mit den Pflegeleistungen steht. Weiterlesen

Die Auslegung einer Erbverzichtserklärung kann ergeben, dass sich der Verzicht nicht nur auf ein etwaiges gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht , sondern auch auf eine Erbeinsetzung bezieht. Nach § 2352 BGB in der ab dem 01.01.2010 geltenden Fassung erstreckt sich der Zuwendungsverzicht auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden, Weiterlesen

Erbunwürdig gem. § 2339 Abs. 1 Nr. BGB ist auch der Erbe (z. B. Ehegatte), der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212, 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Erblasser keine Patientenverfügung hinterlassen hat, keine Tötung auf Verlangen gem. §  216 StGB vorliegt, der Erbe nicht das Verfahren nach §1901a ff. BGB eingehalten hat und sich auch sonst kein tatsächlich geäußerter Wille des Erblassers zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ermitteln lässt. Weiterlesen