Reihenfolge der Vornamen
Reihenfolge der Vornamen darf künftig geändert werden
Wer mehrere Vornamen hat, kann künftig die Reihenfolge beim Standesamt ändern lassen. So soll leichter erkennbar werden, welcher Name der Rufname ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eltern keinen Doppelnamen mit Bindestrich gewählt haben. Dann lässt sich die Reihenfolge nicht ändern. Dies ist seit der Gesetzesänderung im November 2018 zulässig.