Behandelnder Hausarzt als Erbe
Als Gegenleistung für ärztliche Behandlungen und Hausbesuche hat ein Patient seinem Arzt ein Grundstück vermacht. Die Fachgerichte hielten das wegen des Berufsrechts für unwirksam. Anders sieht es der BGH: Die Testierfreiheit gehe vor.
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Wenn ein Arzt von einem Patienten ein Grundstück erbt, ist diese Zuwendung nicht deshalb unwirksam, weil sie gegen die Berufsordnung für Ärzte verstößt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall entschieden, den man so auch nicht alle Tage zu lesen bekommt (Urt. v. 02.07.2025, Az. IV ZR 93/24).
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