Ausgleichsanspruch nichtehelicher Partner nach Trennung und Auszug aus einer gemeinsam genutzten Immobilie
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der mit Duldung des anderen das im
hälftigen Miteigentum beider stehende Haus nach der Trennung weiterhin nutzt und wie bisher
die Lasten trägt, ohne zu erkennen zu geben, einen hälftigen Ausgleich geltend machen zu wollen, so ist der Ausgleichsanspruch auf das hälftige Nutzungsentgelt beschränkt.
BGH, Urt. v. 11.7.2018 – XII ZR 108/17