Eigenhändiges Testament bei Unlesbarkeit unwirksam
Wenn sich auch mithilfe eines Schriftsachverständigen ein Testament nicht vollständig entziffern lässt, ist dies nicht als wirksames Testament anzusehen. Zwingende Formvoraussetzung ist die Lesbarkeit der Niederschrift.
Schleswig-Holsteinsiches OLG, Beschluss vom 16.7.2015, Az.: 3 Wx 19/