Wenn sich auch mithilfe eines Schriftsachverständigen ein Testament nicht vollständig entziffern lässt, ist dies nicht als wirksames Testament anzusehen. Zwingende Formvoraussetzung ist die Lesbarkeit der Niederschrift.
Schleswig-Holsteinsiches OLG, Beschluss vom 16.7.2015, Az.: 3 Wx 19/