Eigenhändiges Testament bei Unlesbarkeit unwirksam

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Wenn sich auch mithilfe eines Schriftsachverständigen ein Testament nicht vollständig entziffern lässt,  ist dies nicht als wirksames Testament anzusehen. Zwingende Formvoraussetzung ist die Lesbarkeit der Niederschrift.

Schleswig-Holsteinsiches OLG,  Beschluss vom 16.7.2015, Az.: 3 Wx 19/