Grabpflege als Nachlassverbindlichkeit

Das Landgericht Mannheim hat in seiner Entscheidung vom 02.06.2020 die Auffassung vertreten dass die Kosten der Grabpflege dann eine Nachlassverbindlichkeit darstellen, wenn der Erblasser die Erben testamentarisch verpflichtet hat. Sie sind dann als Passiva bei der Berechnung des Pflichtteils anzusetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision ist zugelassen.

LG Mannheim, Az: 10 S 23/19, abgedruckt in ZErb 10/2020, S. 369