Voraussetzungen einer wirksamen Patientenverfügung
Die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung dürfen nicht überzogen werden, da der Betroffene seine Patientenbiographie nicht vorausahnen kann. Es kann nur eine Umschreibung einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation verlangt werden, entschied der BGH in seinem Beschluss vom 14.11.2018.
(BGH Beschluss v. 14.11.2018, XII ZB 107/18)
In einer Patientenverfügung muss der Wille des Verfassers eindeutig erkennbar sein. die Beschreibung der konkreten Behandlungssituation und die Bezeichnung der ärztlichen Maßnahmen, in die eingewilligt wird, oder die untersagt werden ist erforderlich. Allgemeine Anweisungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu ergreifen“ oder „ein würdevolles Sterben zu ermöglichen, wenn ein Therapieerfolg nicht merh zu erwarten ist “ reichen nicht aus.