Rückübertragung des Grundstücks wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage Rückübertragung des Grundstücks wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage Ein Grundstücksübertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB rückgängig gemacht werden, wenn das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien heillos zerrüttet ist und dem Übertragenden die Zerrüttung allein nicht anzulasten ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Das Oberlandesgericht Hamm entschied zugunsten des Klägers. Wegen tiefgreifender Zerwürfnisse sei die Geschäftsgrundlage des Grundstücksübertragungsvertrages mit Pflegeverpflichtung weggefallen.Dem Kläger sei die Zerrüttung des Verhältnisses auch nicht alleine anzulasten. Er habe keinen nachvollziehbaren Anlass für die Weigerung der Beklagten das Bad behindertengerecht umzubauen und die Besuche des KLägers zu empfangen.
OLG Hamm, Urteil vom 19.12.2022, AZ: 22 U 97/17