Kindesunterhalt, Selbstbehalt bei leistungsfähigen Großeltern

Der BGH hat entschieden, dass Eltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern trifft, wenn die Großeltern finanziell leistungsfähig sind. In diesem Fall muss der erwerbstätige Elternteil nicht schon das Einkommen oberhalb des notwendigen Selbstbehalts (derzeit 1.160 €) sondern erst oberhalb des angemessenen Selbstbehalts (derzeit 1.400 €) einsetzen. Antragsteller war in dem zu entscheidenden Fall das Bundesland als Träger der Unterhaltsvorschusskasse.

s. auch BGH, Beschl. v. 27.10.2021 – XII ZB 123/21

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