Neue Düsseldorfer Tabelle 2021
Zum 1.1.2021 hat sich die Düsseldorfer Tabelle geändert. Die Regelsätze für den Kindesunterhalt stiegen als Folge des Anstieg des Mindestunterhaltes durch die 3. Mindestunterhaltsverordnung. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen ändert sich nicht und auch der Bedarf Studierender, die bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen, bleibt unverändert.
Die Düsseldorfer Tabelle, die die Regelsätze für den Kindesunterhalt sowie die Selbstbehaltsätze für den Unterhaltspflichtigen festlegt, wird zum Jahresanfang 2021 angepasst.
Die Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2021 können sie hier abrufen: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/index.php