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Zum 1.1.2021 hat sich die Düsseldorfer Tabelle geändert. Die Regelsätze für den Kindesunterhalt stiegen als Folge des Anstieg des Mindestunterhaltes durch die 3. Mindestunterhaltsverordnung. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen ändert sich nicht und auch der Bedarf Studierender, die bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen, bleibt unverändert. 

Die  Düsseldorfer Tabelle, die die Regelsätze für den Kindesunterhalt sowie die Selbstbehaltsätze für den Unterhaltspflichtigen festlegt, wird zum Jahresanfang 2021 angepasst. 

Die Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2021 können sie hier abrufen: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/index.php

Zum 01.01.2019 werden die Bedarfssätze der Düsseldorfer erneut angehoben. Dabei steigt der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 10 Euro auf 358 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 7 Euro auf 406 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 476 Euro statt bisher 467 Euro.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf