Verstoß gegen Umgangsregelung und Schadensersatzpflicht

Verstoß gegen Umgangsregelung durch verweigerte Herausgabe der Reisepässe der Kinder begründet Schadens­ersatz­anspruch des Umgangsberechtigten

Verweigert ein Elternteil die Herausgabe der Reisepässe der minderjährigen Kinder und liegt darin ein Verstoß gegen eine vor Gericht getroffene Umgangsregelung, kann dem umgangsberechtigten Elternteil ein Schadens­ersatz­anspruch zustehen. Der Schaden kann etwa darin liegen, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig war. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.



 

OLG Bremen, Beschluss vom 24.11.2017 – 4 UF 61/17 –