Sperrfrist für erneute Auskunft über Einkommen
Für die Sperrfrist für eine erneute Auskunft nach § 1605 Absatz 2 BGB ist bei gerichtlichen Beschlüssen auf den Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. auf den entsprechenden Zeitpunkt bei schriftlichem Verfahren abzustellen. Nach § 1605 Absatz 2 BGB kann von einem zum Kindesunterhalt Verpflichteten vor Ablauf von zwei Jahren Auskunft erneut nur dann verlangt werden, wenn […]