Zinszahlungen können für die Kinder einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung auslösen!

ein Darlehen zur Finanzierung des Familienheims auf und bezahlt der Ehemann allein Zins und Tilgung so können die enterbten Kinder einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Ehefrau haben. Die Finanzierungsleistungen können pflichtteilsergänzungspflichtige Schenkungen darstellen.

 

BGH, Urteil vom 14.03.2018, AZ: IV ZR 170/16