Ob eine im Zusammenhang mit einem Erbverzicht gewährte Zuwendung als Schenkung einzuordnen ist, hängt vorrangig vom Willen der Parteien ab. Kommt es dem Erblasser in erster Linie darauf an, dass der Empfänger der Zuwendung auf sein Erbrecht verzichtet, spricht dies dafür, eine als Ausgleich hierfür geleistete Zuwendung als entgeltlich anzusehen. Weiterlesen

Solange die Familie beisammen ist, spielt es keine Rolle, wer Mieter der Wohnung ist, in der die Familie lebt. Schwierigkeiten können sich dagegen ergeben, wenn es zur Trennung kommt. Insbesondere dann, wenn der Ehegatte auszieht, der im Mietvertrag als Mieter der Wohnung eingetragen ist. Für die Zeit nach der Scheidung hat der Gesetzgeber eine Regelung vorgesehen, Weiterlesen

Grundsätzlich gilt das Verbot des Selbstkontrahierens gem. den §§ 1629 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 S. 1 , 1795 Abs. 2 und § 181 BGBnicht für ein Insichgeschäft eines Elternteils, das dem Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Der unentgeltliche Erwerb eines Erbteils durch einen Minderjährigen ist wegen der Erbenhaftung aber nie lediglich rechtlich vorteilhaft, auch dann nicht, wenn er bereits Miterbe ist. In diesen Fällen kann auch die familiengerichtliche Genehmigung nach den §§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 10 BGB erforderlich sein

OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 18.12.2014,  Az. 20 W 172/14

Zu den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten, die dessen Berücksichtigung bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners einschränken oder ausschließen können, gehört auch der von anderen Unterhaltsverpflichteten gewährte Naturalunterhalt. Weiterlesen

Sachverhalt: Die Ehefrau  ist Eigentümerin zweier Grundstücke. Deren Erwerb und Bebauung finanzierten die miteinander verheirateten Parteien durch Darlehen, für die sie eine gesamtschuldnerische Haftung übernahmen. In dem Bestreben, ihre steuerlichen Verhältnisse günstig zu gestalten, hatten die Parteien notariell beurkundete – im Wesentlichen inhaltsgleiche – Verträge geschlossen. In diesen verpflichtete sich die Ehefrau , über die Grundstücke nur mit vorheriger Zustimmung des Ehemannes zu verfügen und – bei Verstoß gegen diese Abrede – zur Übertragung des Eigentums auf diesen. Weiterlesen

Die Bewertung von Grundstücken spielt in der güterrechtlichen Auseinandersetzung eine wesentliche Rolle. Können Kontostände durch einfache Auskünfte der Kreditinstitute ermittelt werden, ist die Wertermittlung von Immobilien deutlich schwieriger.

Sind sich die Ehegatten wegen des Werts der Immobilie nicht einig, ist es angebracht, diesen durch einen Sachverständigen einschätzen zu lassen. Dazu kann ein freier Sachverständiger oder der Gutachterausschuss der Gemeinde eingeschaltet werden. Der dadurch ermittelte Verkehrswert der Immobilie bezieht sich auf den Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde, und wird dann folglich der weiteren güterrechtlichen Auseinandersetzung zugrunde gelegt.

Was geschieht aber, wenn dieser Verkehrswert von dem tatsächlichen Verkaufswert abweicht – zum Beispiel bei Verkauf der Immobilie nur einen Tag nach Zustellung des Scheidungsantrags?

Erfolgt die Veräußerung zeitnah, ist in der Tat auf den tatsächlichen Verkaufserlös abzustellen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob dieser höher oder niedriger als der durch das Gutachten ermittelte Verkehrswert der Immobilie ausfällt.

Hinweis: Im Regelfall bewerten freie Sachverständige Immobilien höher als Gutachterausschüsse der Gemeinden, die aber dafür kostengünstiger arbeiten. Wenn die Immobilie beiden Ehegatten je zur Hälfte gehört und sie beiderseits Zugewinn erwirtschaftet haben, ist der Wert der Immobilien für den güterrechtlichen Anspruch unbedeutend. Denn güterrechtlich wird nur das Vermögen ausgeglichen, das ein Ehegatte während der Ehe mehr als der andere erworben hat.
Quelle: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 5.11.2014,  II-5 UF 71/14

Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten des Übergebers mit einem Nießbrauch belastet, unterliegt der fortlaufende Wertzuwachs der Zuwendung aufgrund des abnehmenden Werts des Nießbrauchs für den dazwischen liegenden Zeitraum bzw. die Zeit zwischen dem Erwerb des Grundstücks und dem Erlöschen des Nießbrauchs nicht dem Zugewinnausgleich. Weiterlesen

Das OLG Hamm hat sich zu den Möglichkeiten der Auslegung eines Testaments, durch den die Erblasserin zwei Personen als Erben eingesetzt und nach dem Tode des Letztversterbenden von ihnen eine weitere Person als Nacherben berufen hat, jedoch gegenständlich beschränkt auf ein bezeichnetes Hausgrundstück, das nur einen Teil des Nachlasses ausmacht, geäußert.

Hinweis: Das Nachlassgericht darf keinen Erbschein ohne Antrag oder mit einem anderen als dem beantragten Inhalt erteilen. Wenn  der Erbschein bereits erteilt ist, ist eine  Beschwerde nur noch mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins zulässig (§ 352 Abs. 3 FamFG).

OLG Hamm, Beschluss v.  11.5.2015, 15 W 138/15

Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist. Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden (hier: Die Aufwendungen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts).

LG Detmold, Urteil v. 14.1.2015, 10 S 110/14

Ausgangspunkt für die Ermittlung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ist danach dasjenige Einkommen, was von diesem unter Berücksichtigung seiner persönlichen Qualifikationen realistischerweise tatsächlich erzielt werden kann.  Ein erstes, allerdings sehr gewichtiges Indiz ist dabei das Einkommen, das der Unterhaltspflichtige bislang erzielt hat. Weiterlesen