Zugewinnausgleich, Stichtag bei verfrühtem Scheidungsantrag
Grundsätzlich ist zur Ermittlung des Zugewinns die Differenz des Vermögens zu Beginn der Ehe (Heirat) und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages maßgebend. Ausnahmsweise kann das Endvermögen zu einem anderen Stichtag maßgebend sein. Im Falle einer verfrühten Stellung eines Scheidungsantrages entschied der BGH nun mit Urteil vom 13.12.2017 (Az. XII ZB 488/16), dass die verfrühte […]